STOCKWERKEIGENTUM

Die Verwaltung von Stockwerk- und Miteigentum unterliegt eigenen «Gesetzen». Nebst der klassischen Bewirtschaftung des Gebäudes gilt es, die Interessen der Eigentümergemeinschaft zu vertreten. Darin haben wir langjährige Erfahrung. Tagtäglich kümmern wir uns um die Einhaltung der reglementarischen und gesetzlichen Vorgaben, organisieren Reglemente zu Stockwerkeigentum, Nutzungs- und Verwaltungsordnungen sowie Berechnungen von Wertquoten. Für die Anliegen der Eigentümer haben wir stets ein offenes Ohr.